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Personalrat

Personalrat

Nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz besteht der Schulpersonalrat der MSO aus folgenden fünf Mitgliedern, die im Frühjahr des Jahres 2021 für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt wurden (Persönlichkeitswahl).

Grundsätzlich hat die Personalvertretung die Aufgabe, die Interessen der Kollegen gegenüber dem Dienststellenleiter zu vertreten und mit ihm vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Die Aufgaben innerhalb der Interessenvertretung in einer Schule sind in den letzten Jahren vielfältiger und komplizierter geworden.

Durch die wachsende Autonomie der Schulen im Rahmen von Personalplanung, Personalentwicklung und Stellenbesetzung sind auf die Personalräte weitere wichtige Aufgaben hinzugekommen: Angefangen von der Erstellung der Ausschreibungsvorschläge bei Einstellungen bzw. Beförderungsstellen bis hin zur Teilnahme an Einstellungsgesprächen erstreckt sich die Mitbestimmung bzw. Mitwirkung.

Darüber hinaus sieht der Personalrat seine vordringlichste Aufgabe darin, die Arbeitsbedingungen der Kollegen zu verbessern und ein angenehmes Betriebsklima zu schaffen. Beratung und Hilfestellung bei Konflikten zwischen Kollegen und Schulleitung gehören dazu. Nur gemeinsam lassen sich die wachsenden Anforderungen, die an Schule und Ausbildung gestellt werden, erreichen.

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