Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation ist die Schaffung von Rahmenbedingungen erforderlich, die es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, in Ergänzung zum Präsenzunterricht, in ihrer häuslichen Umgebung digital gestützt zu lernen. Dazu sollen Geräte über die Schulen an Schülerinnen und Schüler verliehen werden, die in ihrer häuslichen Situation nicht auf technische Geräte zurückgreifen können und demzufolge der Unterstützung bedürfen.
Die Geräte sind demnach für folgende Situationen vorgesehen:
Distanzunterricht einzelner Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen (auf Antrag vom Präsenzunterricht befreit) sowie einzelne Schülerinnen und Schüler, für die eine Quarantänemaßnahme angeordnet wurde (Mitteilung Kultusministerium 1.9.2020, Planungsszenario Stufe 1 und Stufe 2)
Demnach: Ein ärztliches Attest, welches die Teilnahme des Schülers für einen bestimmten Zeitraum am Präsenzunterricht ausschließt, Attest-Zeitraum ist gleich Verleihzeitraum Endgerät.
Eine konkrete Bedarfsanzeige seitens der Erziehungsberechtigten bei den Klassenleitungen ist ebenfalls möglich. Die Klassenleitungen entscheiden unter Einbeziehung der technischen Voraussetzungen im häuslichen Bereich sowie der sozialen Komponente, ob ein Gerät ausgeliehen werden kann.
Ausleihe: Ablauf, Leihzeitraum
Die Herausgabe des digitalen Endgeräts für den Nutzer sollte ausschließlich persönlich an die Erziehungsberechtigten bzw. einen bevollmächtigten Vertreter des Nutzers, mit den entsprechenden Hinweisen auf die Bestandteile des Leihvertrags und des verbindlichen Rückgabetermins (z.B. Attest-Zeitraum) erfolgen. Außerdem nur nach Unterzeichnung des Leihvertrags und konkretem Hinweis auf Art und Weise der Nutzung sowie der Haftung bei unsachgemäßer Behandlung oder mutwilliger Zerstörung.
Weitere Informationen zum Ablauf der Leihe findet man hier.