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Informationen zum Schulbetrieb ab Montag, 19.04.2021 an der MSO

Informationen zum Schulbetrieb ab Montag, 19.04.2021 an der MSO

Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Verantwortlichen des Landkreises und des Staatlichen Schulamtes haben sich aufgrund der weiterhin ansteigenden Infektionszahlen im Landkreis dazu entschlossen den Unterricht an allen Schulen vor Ort nach den Osterferien ab Montag, 19.04.21 weiterhin nicht im Regelbetrieb durchzuführen.
Die Schulleitung der Modellschule Obersberg reagiert damit auf die dynamische Entwicklung der Corona Pandemie im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Schulamt Bebra und dem Landkreis werden folgende Regelungen für die einzelnen Schulformen nach den Osterferien getroffen:
 
Gymnasiale Oberstufe
E2: Distanzunterricht nach Stundenplan
Q2: Präsenzunterricht nach Stundenplan. Der Unterricht beginnt für alle Schülerinnen und Schüler der Q2 am Montag, 19.04.2021 zur 1. Stunden mit Profilunterricht. Innerhalb der Tutorengruppen wird die erste Pflichttestung durchgeführt und über das weitere Vorgehen von den Tutoren*innen informiert. Die Pflichttestung kann durch eine Testung in einem Schnelltestzentrum nicht älter als 72 Stunden ersetzt werden. Weitere Infos kommen von den Tutoren*innen oder sind in Moodle einsehbar.
Q4: Die Abiturprüfungen finden nach Plan statt. Weitere Informationen bzgl. des Ablaufs und der freiwilligen Testung kommen von den Tutoren*innen oder sind in Moodle einsehbar.
 
Kaufmännische Abteilung
11 FO: Distanzunterricht nach Stundenplan
12 FO: Präsenzunterricht nach Stundenplan. Innerhalb der ersten Unterrichtsstunde wird die erste Pflichttestung durchgeführt und über das weitere Vorgehen von den unterrichtenden Lehrkräften informiert. Die Pflichttestung kann durch eine Testung in einem Schnelltestzentrum nicht älter als 72 Stunden ersetzt werden.
11 BFS: Präsenzunterricht nach Stundenplan. Innerhalb der ersten Unterrichtsstunde wird die erste Pflichttestung durchgeführt und über das weitere Vorgehen von den unterrichtenden Lehrkräften informiert. Die Pflichttestung kann durch eine Testung in einem Schnelltestzentrum nicht älter als 72 Stunden ersetzt werden.
10 BFS: Distanzunterricht nach Stundenplan
 
Teilzeitberufsschule: Alle Nicht-Abschlussklassen werden in Distanz unterrichtet. Abschlussklassen werden nach individueller Absprache in Präsenz oder in Distanz unterrichtet. Auszubildende der Abschlussklassen, die die Schule besuchen, müssen in der 1. Unterrichtsstunde einen Selbsttest mit der unterrichtenden Lehrkraft durchführen oder ein negatives Testergebnis eines Schnelltestzentrums nicht älter als 72 Stunde vorweisen.
 
Für die Durchführung der Selbsttests wird eine unterschriebene Einverständniserklärung benötigt. Für minderjährige Schülerinnen und Schüler müssen die Erziehungsberechtigten diese vor dem ersten Schulbesuch unterschreiben. Die Einverständniserklärung finden Sie hier.
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